Wann welcher Weg passt
Wenige Anlagen, ein Bearbeiter: Tabelle plus Portal reichen oft aus. Wichtig ist, die Meldefrist von einem Monat nach Inbetriebnahme für jede Anlage separat zu notieren — Hintergründe stehen im Beitrag zur 1-Monatsfrist nach MaStRV §5.
Viele Anlagen, mehrere Mitarbeiter: Hier kippt die Rechnung zugunsten einer Software. Statt jede Anlage im Portal einzeln zu erfassen, laden Sie die Liste einmal hoch; Plausibilitätsprüfung, Statusübersicht und Fristenwächter laufen mit. Eine Übersicht der Funktionen finden Sie unter Funktionen, die Tarife unter Preise.
Komplett abgeben: Ein Dienstleister nimmt Ihnen die Eingabe ab. Klären Sie vorab schriftlich, wer die Frist überwacht und wer bei einer Zurückweisung nachbessert.
Eigene Entwicklung: Die Schnittstelle der Bundesnetzagentur ist öffentlich dokumentiert. Die Anbindung setzt SOAP-Kenntnisse voraus und braucht bei jedem Versionswechsel Pflege — Einzelheiten im Leitfaden zur MaStR-API.