Betreiberwechsel: Der häufigste Fehler bei Bestandsanlagen
Wird eine Immobilie mit PV-Anlage verkauft, wechselt automatisch auch der Anlagenbetreiber. Viele Eigentümer und Notare wissen nicht, dass dieser Wechsel innerhalb eines Monats im MaStR gemeldet werden muss. Energiegenossenschaften mit vielen Mitgliedern sind besonders häufig von diesem Problem betroffen.
Leistungsänderungen durch Repowering
PV-Anlagen werden häufig nach einigen Jahren mit leistungsstärkeren Modulen aufgerüstet (Repowering). Steigt dabei die installierte Spitzenleistung, entsteht sofort eine Änderungsmeldepflicht. Die neue Leistung muss im MaStR aktualisiert werden — auch wenn die Anlage weiterhin unter der Netzanschluss-Grenzleistung liegt.
Dauerhafte Stilllegung vs. temporäre Abschaltung
Eine dauerhaft stillgelegte Anlage muss im MaStR als „stillgelegt" markiert werden. Das verhindert, dass der Netzbetreiber weiterhin Einspeisevergütungen berechnet und dass fehlerhafte Daten im Register verbleiben. Kurze Wartungspausen oder saisonale Abschaltungen sind hingegen nicht meldepflichtig.