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Update & Pflege · 5 Min. Lesezeit

MaStR Update-Pflicht — Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

Die Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister endet nicht mit der Erstanmeldung. Betriebliche Änderungen müssen fristgerecht nachgepflegt werden — auch wenn viele Installateure und Betreiber das nicht wissen.

Überblick: Was löst eine Meldepflicht aus?

Betreiberwechsel

MeldepflichtigFrist: 1 Monat ab Wechsel

Verkauf der Immobilie, Erbschaft, Gesellschafterwechsel

Leistungserhöhung

MeldepflichtigFrist: 1 Monat ab Änderung

Zusätzliche Module, Tausch gegen leistungsstärkere Module

Adressänderung

MeldepflichtigFrist: 1 Monat ab Änderung

Umbenennung Straße, Umnummerierung, Gemeindezusammenlegung

Stilllegung

MeldepflichtigFrist: 1 Monat ab Stilllegung

Dauerhaftes Abschalten der Anlage muss gemeldet werden

Reparatur / Tausch (gleiche Leistung)

Keine Meldung

Austausch defekter Module gegen gleiche Leistungsklasse: keine Meldepflicht

Temporäre Abschaltung

Keine Meldung

Kurzzeitige Wartungspausen begründen keine Änderungsmeldepflicht

Betreiberwechsel: Der häufigste Fehler bei Bestandsanlagen

Wird eine Immobilie mit PV-Anlage verkauft, wechselt automatisch auch der Anlagenbetreiber. Viele Eigentümer und Notare wissen nicht, dass dieser Wechsel innerhalb eines Monats im MaStR gemeldet werden muss. Energiegenossenschaften mit vielen Mitgliedern sind besonders häufig von diesem Problem betroffen.

Leistungsänderungen durch Repowering

PV-Anlagen werden häufig nach einigen Jahren mit leistungsstärkeren Modulen aufgerüstet (Repowering). Steigt dabei die installierte Spitzenleistung, entsteht sofort eine Änderungsmeldepflicht. Die neue Leistung muss im MaStR aktualisiert werden — auch wenn die Anlage weiterhin unter der Netzanschluss-Grenzleistung liegt.

Dauerhafte Stilllegung vs. temporäre Abschaltung

Eine dauerhaft stillgelegte Anlage muss im MaStR als „stillgelegt" markiert werden. Das verhindert, dass der Netzbetreiber weiterhin Einspeisevergütungen berechnet und dass fehlerhafte Daten im Register verbleiben. Kurze Wartungspausen oder saisonale Abschaltungen sind hingegen nicht meldepflichtig.

Häufige Fragen zur Update-Pflicht