Der häufigste Fehler bei PV+Speicher-Projekten
Eine PV-Anlage mit Batteriespeicher wird installiert. Der Installateur meldet die PV-Anlage ordnungsgemäß im MaStR an — und geht davon aus, dass der Speicher automatisch miterfasst ist. Das ist falsch.
Seit der MaStRV-Erweiterung müssen Batteriespeicher als eigenständige Einheiten registriert werden, getrennt von der PV-Anlage. Das verdoppelt den Registrierungsaufwand bei Kombiprojekten — und verdoppelt das Sanktionsrisiko bei Vergessen.
Warum ist der Speicher eine eigenständige Einheit?
Aus regulatorischer Sicht ist ein Batteriespeicher keine Komponente der PV-Anlage, sondern eine eigene Anlage zur Energiespeicherung. Das MaStR führt ihn unter dem Anlagentyp „Stromspeicher".
Die Gründe für die separate Erfassung:
- Netzbetreiber brauchen Speicherdaten für die Netzplanung (Flexibilitätspotenzial)
- Direktvermarktung und Regelenergiemarkt erfordern eigenständige Identifikation
- Förderprogramme (KfW, BAFA) werden über die MaStR-Nummer zugeordnet
Benötigte Daten für die Speicher-Anmeldung
Zusätzlich zu den PV-Daten:
- Speicherhersteller und Modell
- Nutzbare Kapazität in kWh
- Maximale Lade-/Entladeleistung in kW
- Seriennummer des Speichers
- Wechselrichter-Typ (bei AC-gekoppelten Systemen)
- Kopplung: AC-seitig oder DC-seitig
Kombi-Anmeldung mit MarktstammPro
MarktstammPro unterstützt den Multi-Einheit-Upload: PV-Anlage und Batteriespeicher werden in einem Arbeitsgang erfasst und gleichzeitig registriert. Im CSV-Format können beide Einheiten einer Zeile (= einem Projekt) zugeordnet werden.
Das spart gegenüber zwei separaten Anmeldungen ca. 40% Zeit pro Projekt.
Fristfalle: Speicher oft später in Betrieb
Ein Sonderfall entsteht, wenn PV-Anlage und Speicher nicht gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Zum Beispiel: PV-Anlage läuft seit März, Speicher wird erst im Juni nachgerüstet.
In diesem Fall gilt:
- PV-Anlage: Frist ab März
- Batteriespeicher: eigene Frist ab dem Datum der Speicher-Inbetriebnahme
Beides muss separat im Auge behalten werden — ein weiteres Argument für einen Fristenwächter pro Einheit statt pro Projekt.
Was passiert wenn nur der Speicher fehlt?
Fehlt die Speicher-Registrierung, greifen theoretisch dieselben Sanktionsmechanismen wie bei der PV-Anlage. In der Praxis variiert die Durchsetzung — aber das Risiko bleibt. Wichtiger: Ohne MaStR-Nummer für den Speicher können Förderprogramme (z.B. KfW 270 Nachfinanzierung) blockiert sein.
Checkliste: PV+Speicher vollständig registrieren
- PV-Anlage als Stromerzeugungseinheit registrieren → MaStR-Nummer notieren
- Batteriespeicher als Stromspeicher-Einheit registrieren → eigene MaStR-Nummer
- Inbetriebnahmedaten beider Einheiten separat im System führen
- Fristenwächter für beide Einheiten aktiv setzen
- Beide MaStR-Nummern an Netzbetreiber und ggf. Förderprogramm übermitteln