Wallbox-MaStR-Pflicht: Der aktuelle Stand
Seit der MaStRV-Novelle sind netzgekoppelte Ladeeinrichtungen (Wallboxen, Ladesäulen) registrierungspflichtig im Marktstammdatenregister. Für Elektrobetriebe bedeutet das: Jede installierte Wallbox ist eine weitere Pflichtaufgabe neben der eigentlichen Montage.
Die Frist gilt wie bei PV-Anlagen: 1 Monat nach Inbetriebnahme (MaStRV §5).
Zwei separate Prozesse: MaStR und §14a EnWG
Viele Elektrobetriebe wissen nicht, dass es zwei verschiedene Meldepflichten gibt:
1. MaStR-Registrierung (Bundesnetzagentur)
- Registrierung der Ladeeinrichtung im Marktstammdatenregister
- Zuständig: BNetzA
- Frist: 1 Monat nach Inbetriebnahme
- Konsequenz bei Versäumnis: EEG §52-Sanktionsmechanismen (bei netzdienstlichen Anlagen)
2. §14a EnWG — Meldung beim Netzbetreiber
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (>4,2 kW) müssen dem lokalen Netzbetreiber gemeldet werden
- Zuständig: lokaler Netzbetreiber
- Zweck: Netzsteuerung, Lastmanagement
- Unterschiedliche Formulare je nach Netzbetreiber
Wichtig: Beide Prozesse sind nicht identisch und ersetzen sich nicht gegenseitig.
Was ändert sich 2026?
Die BNetzA hat angekündigt, die Datenpflicht für Ladeeinrichtungen zu präzisieren. Erwartet werden:
- Pflichtfeld: maximale Ladeleistung (kW)
- Pflichtfeld: Ladeanschluss-Typ (AC/DC, Stecker-Norm)
- Stärkere Verknüpfung mit §14a-Meldedaten
Elektrobetriebe sollten ab sofort alle relevanten technischen Daten bei der Inbetriebnahme dokumentieren.
Herausforderung: Kleinteilige Aufträge
Das typische E-Handwerk-Projekt umfasst 1–3 Wallboxen pro Kunde. Verglichen mit einem PV-Installateur, der 100 Anlagen pro Jahr registriert, ist der relative Aufwand pro Anlage höher — weil keine Skaleneffekte entstehen.
MarktstammPro hat dafür einen Kleinstauftrag-Modus: Wallbox-Daten in unter 3 Minuten eingeben, ohne CSV-Upload.
Welche Wallboxen sind betroffen?
Registrierungspflichtig sind alle netzgekoppelten Ladeeinrichtungen:
- Wandladeboxen (Wallboxen) für E-Fahrzeuge
- Ladesäulen im (halb-)öffentlichen Bereich
- Ladeeinrichtungen in Tiefgaragen und auf Betriebsgeländen
Nicht betroffen: portable Schuko-Ladekabel ohne eigene Schutzeinrichtung (langfristig aber diskutiert).
Checkliste für Elektrobetriebe
- Inbetriebnahmedatum der Wallbox notieren
- Technische Daten erfassen: Hersteller, Typ, Ladeleistung, Anschlussart
- MaStR-Registrierung spätestens 30 Tage nach Inbetriebnahme
- §14a-Meldung beim lokalen Netzbetreiber einreichen
- Vollmacht des Betreibers archivieren (wenn im Auftrag registriert)