Wärmepumpen-Pflicht seit 2022
Seit der MaStRV-Erweiterung im Jahr 2022 sind alle netzgekoppelten Wärmepumpen im Marktstammdatenregister (MaStR) registrierungspflichtig. Für SHK-Betriebe, die mehrere Wärmepumpen pro Monat installieren, ist das ein erheblicher Mehraufwand — besonders da die Routinen für die damals neue Pflicht noch nicht in vielen Betrieben etabliert sind.
Was genau muss registriert werden?
Registrierungspflichtig sind:
- Luft/Wasser-Wärmepumpen (netzgekoppelt)
- Sole/Wasser-Wärmepumpen
- Wasser/Wasser-Wärmepumpen
- Luft/Luft-Wärmepumpen (wenn netzgekoppelt und als Verbrauchseinrichtung klassifiziert)
Nicht registrierungspflichtig (Stand 2025): reine Wärmepumpen-Trockner und Kühlgeräte ohne Heizfunktion.
Benötigte Daten für die Wärmepumpen-Anmeldung
Vor dem Login im MaStR-Portal oder in MarktstammPro sollten folgende Daten bereitliegen:
- Hersteller und Typenbezeichnung
- Seriennummer
- Elektrische Leistungsaufnahme (kW)
- Wärmeleistung (kW)
- Inbetriebnahmedatum
- Standortadresse mit Koordinaten (Breitengrad/Längengrad)
- Netzbetreiber und Spannungsebene (Niederspannung in aller Regel)
- Name und Kontakt des Anlagenbetreibers (Hauseigentümer)
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Inbetriebnahmedatum festhalten
Der Tag der ersten Inbetriebnahme startet die 1-Monatsfrist nach MaStRV §5. Dieses Datum sofort in das Auftragssystem eintragen.
Schritt 2: Technische Daten erfassen
Typenschild der Wärmepumpe fotografieren und Leistungsdaten aus dem Datenblatt notieren. Bei MarktstammPro können Hersteller-Vorlagen gespeichert werden — bei wiederkehrenden Modellen entfällt die Dateneingabe weitgehend.
Schritt 3: Betreiberangaben klären
Wer ist der Anlagenbetreiber? In der Regel der Hauseigentümer. Die Registrierung läuft auf dessen Namen — oder auf den des Installateurs als bevollmächtigter Dienstleister.
Schritt 4: Registrierung durchführen
Im MaStR-Portal unter „Einheit anmelden → Verbrauchseinheit → Wärmepumpe" oder in MarktstammPro über den Wärmepumpen-Assistenten. Dauer: ca. 8–12 Minuten manuell, ca. 2–3 Minuten mit MarktstammPro.
Schritt 5: MaStR-Nummer sichern
Nach erfolgreicher Registrierung die MaStR-Einheitennummer (Format: SEE...) im Auftragssystem ablegen. Sie wird bei späteren Änderungsmeldungen benötigt.
Häufige Fehler bei Wärmepumpen-Anmeldungen
Falscher Anlagentyp gewählt: Wärmepumpen fallen unter „Verbrauchseinheit", nicht unter „Stromerzeugungseinheit". Der häufigste Fehler bei unerfahrenen Nutzern.
Elektrische Leistung verwechselt: Die elektrische Aufnahmeleistung (z.B. 3,5 kW) ist nicht identisch mit der Wärmeleistung (z.B. 12 kW). Im MaStR wird die elektrische Leistungsaufnahme angegeben.
Koordinaten fehlen oder sind ungenau: Das MaStR verlangt GPS-Koordinaten. Hausnummern allein reichen nicht. Google Maps Koordinaten kopieren.
Kombination mit PV-Anlage
Wird gleichzeitig eine PV-Anlage und eine Wärmepumpe installiert, sind beide separat zu registrieren — als Stromerzeugungseinheit (PV) und als Verbrauchseinheit (Wärmepumpe). MarktstammPro unterstützt Kombi-Projekte, bei denen beide Einheiten gleichzeitig erfasst werden.