Die Situation: Anlage läuft, MaStR fehlt
Es passiert öfter als man denkt: Die PV-Anlage ist montiert, der Netzbetreiber hat den Anschluss bestätigt, der Kunde ist zufrieden — und dann fällt Wochen später auf, dass die MaStR-Registrierung nie durchgeführt wurde. Oder der Installateur hat sie dem Kunden überlassen, der sie ebenfalls vergessen hat.
Was jetzt?
Was sofort zu tun ist
Nachmelden — sofort. Je länger gewartet wird, desto mehr läuft auf:
- EEG-Vergütung ist gehemmt (§23 MaStRV) — für jeden weiteren Monat ohne Registrierung geht Vergütung verloren
- EEG §52-Sanktion läuft weiter — 10 €/kW pro Kalendermonat
- Die Hemmung der Vergütung kann nur für maximal einen Monat rückwirkend geheilt werden
Die Nachregistrierung erfolgt über das MaStR-Portal der Bundesnetzagentur (www.marktstammdatenregister.de) oder via API. MarktstammPro unterstützt auch Nachregistrierungen bestehender Anlagen.
Welche Konsequenzen drohen konkret?
EEG §52-Sanktion
Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Anlage nach Ablauf der 1-Monatsfrist nicht registriert ist:
- 10 € pro kW installierter Leistung
- Keine Möglichkeit, nachträglich zu erlassen
- Wird durch den Netzbetreiber oder BNetzA eingefordert
Beispiel: 15 kWp-Anlage, 3 Monate verspätet = 15 × 10 × 3 = 450 €
Hemmung der EEG-Vergütung (§23 MaStRV)
Solange keine Registrierung vorliegt, muss der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung zahlen. Nach der Nachregistrierung wird rückwirkend nur für maximal einen Monat nachgezahlt. Alles darüber hinaus ist verloren.
Wer haftet — Betreiber oder Installateur?
Grundsätzlich haftet der Anlagenbetreiber, denn er ist verpflichtet. Hat jedoch der Installateur die Registrierung im Rahmen seines Auftrags übernommen (oder zugesagt) und nicht durchgeführt, entstehen zivilrechtliche Regressansprüche.
Empfehlung für Installateure: Im Auftragsschreiben klar regeln, wer für die MaStR-Registrierung verantwortlich ist. Wenn Sie es als Service anbieten, dann mit Fristverantwortung.
Wie verhindert man es beim nächsten Mal?
Der einfachste Weg ist ein Fristenwächter-System: Sobald das Inbetriebnahmedatum eingetragen wird, läuft eine automatische Erinnerung 7 Tage vor Fristablauf.
MarktstammPro tut genau das: Inbetriebnahmedatum eingeben, Fristenwächter läuft automatisch, Push-Benachrichtigung vor Ablauf.